Bevor ein Gewächshaus aufgebaut wird, sollte man sich den Gewächshaus Standort gut überlegen. Wie nah steht das geplante Gewächshaus zur Nachbargrenze oder wird der Mindestabstand mit dem Bau des Gewächshauses unterschritten? In Niedersachsen beträgt der Mindestabstand 3m. Wird dieser unterschritten, redet man von Grenzbebauung, die nur in bestimmten Fällen gestattet ist. Die genauen Regelungen sind jeweiligen Landesbauordnungen, Nachbarschaftsrecht und Bebauungsplänen zu entnehmen.
Tipp: Bitte beachten Sie auch, dass das Haus sonnig und möglichst mit Bäumen und Sträuchern von der Südseite her geschützt stehen sollte. Bei langen Gewächshäusern ist eine Nord-Süd-Ausrichtung zu empfehlen, damit in der Breitseite aus Osten oder Westen viel Licht einfallen kann. Wichtig ist die Morgen- und Abendsonne.
Ist überhaupt noch genügend unversiegelte Fläche für den Bau eines Gewächshauses frei? Gibt es schon überdachte Flächen durch ein Carport, Wintergarten, Pavillon oder Gartenhaus usw.?