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Während im Gewächshaus fleißig gegärtnert wird, dient ein Gartenhaus je nach Einsatzbereich einem ganz anderen Zweck. So können Sie im Gerätehaus aus Metall beispielsweise Ihre Gartengeräte, Pflanzkübel und Sitzmöbel aufbewahren oder aber eben diese nutzen und sich im Gartenhaus mit viel Glas einen luftigen Rückzugsort schaffen. Gartenhäuser gibt es in zahlreichen Ausführungen: von der einfachen Hütte aus Holz über ein romantisches Teehaus bis hin zum runden Gartenhaus aus Glas wie beispielsweise Rondo als absoluter Blickfang vor allem in größeren Gärten. Denn abseits der klassischen Gartenlaube aus Holz, welche die meisten noch aus Kindertagen kennen dürften – Karotischdecke und Plastiksitzgruppe inklusive – gibt es heutzutage weitaus stilvollere Gartenhäuser aus Glas und Metall. Selbst in den Schrebergärten, quasi dem Mekka der Gartenhäuser, finden sich inzwischen moderne Konstruktionen. Und weil besonders der eigene Garten immer mehr zur ästhetischen Wohnraumerweiterung wird, wünschen sich die meisten Hausbesitzer vor allem daheim eine stilvolle Laubenlösung.
Aber was ist genau der Unterschied zwischen Geräte- und Gartenhaus, warum sind besonders Gartenhäuser mit viel Glas so beliebt und braucht es dafür eigentlich eine Baugenehmigung? Nachfolgend gibt’s die Antworten auf ein paar der wichtigsten Fragen rund um das Thema Gartenhaus.
Sie brauchen einen sicheren Platz für Gartengeräte, Sitzmöbel, Mülltonnen oder Fahrräder? Dann ist ein Gerätehaus aus Metall eine sinnvolle Sache. Anders als ein Gartenhaus aus Glas wird es als reines Mehrzweckhaus genutzt. Sie können sowohl kleine als auch größere Gerätehäuser aus Metall nach Maß fertigen lassen – wenn Sie es beim Fachhändler kaufen, statt zur günstigen Lösung aus dem Internet greifen. Dank abschließbarer Türen bietet ein Gerätehaus aus Metall größtmöglichen Schutz und ist zudem einfach selbst montierbar. Besonders ein Gerätehaus aus Metall ohne Bodenplatte ist schnell aufgestellt und kann bei Bedarf beliebig versetzt werden.
Wenn Sie hingegen einen geschützten Sitzplatz, abseits einer möglicherweise bereits vorhandenen Terrasse schaffen möchten, dann bietet sich ein Gartenhaus aus Glas an. Hier gibt es zahlreiche verschiedene Varianten: vom hölzernen Gartenhaus mit Glasfront über die klassische Gartenlaube bis hin zum Gartenhaus mit viel Glas und einer Metallrahmenkonstruktion zum Beispiel. Besonders diese Variante ist langlebig und pflegeleicht – anders als bei einer Holzkonstruktion bedarf das Material keiner besonderen Pflege. Denn Holz als Naturmaterial muss entweder mit Lasur oder Öl vor Witterung geschützt werden und verändert im Laufe der Jahre sein Äußeres. So bekommt eine Gartenlaube aus Lerchenholz zum Beispiel mit der Zeit eine silberne Patina, welche durchaus attraktiv ist und einen ganz eigenen Charme versprüht. Bedenken Sie jedoch, wenn Sie sich für ein Gartenhaus aus Holz entscheiden, dass Sie dieses regelmäßig nachbehandeln müssen. Mindestens alle zwei bis vier Jahre sollte eine Lasur neu aufgetragen werden – abhängig vom Standort des Gartenhauses, das heißt je nach dem wie stark es Wind, Regen und Sonne ausgesetzt ist.
Ebenso wie ein freistehendes Gewächshaus wird auch ein Gartenhaus meist etwas außerhalb von Haus und Terrasse an einem lauschigen Plätzchen im Garten errichtet. Während im Gewächshaus jedoch produktiv gegärtnert wird, darf im Gartenhaus gemütlich geklönt oder gelesen werden. Natürlich können Sie ein Gartenhaus aus Glas aber auch in den Mittelpunkt Ihres Gartens rücken. Je nach Stil des Wohnhauses und des übrigen Gartens kann ein solches Häuschen sowohl romantisches Flair versprühen als auch ein gläserner Design-Hingucker sein. Besonders größere Pavillons werden gerne als Hingucker inszeniert und zusätzlich mit entsprechendem Mobiliar eingerichtet. Gemütliche Lounge-Möbel und die passende Beleuchtung setzen hier attraktive Akzente.
Ursprünglich aus Asien stammend, mit geschwungenen Pagodendächern und häufig aufwendig verziert, waren die alten Teehäuser meist aus Holz gefertigt. Auch wenn inzwischen hinsichtlich der Materialwahl die Moderne Einzug gehalten hat und Teehäuser aus einer stabilen, langlebigen Aluminium-Konstruktion mit Glas erhältlich sind, tut dies dem speziellen Charme keinen Abbruch. Ein Teehaus können Sie sowohl mit geschwungenem Pagodendach als auch mit geraden Dachsprossen kaufen, je nachdem welchen Stil Sie bevorzugen. Besonders in Englischen Gärten aber auch in Bauerngärten mit einer üppigen Blütenfülle fügt sich ein kleines Gartenhaus aus Glas als Teehaus – vielleicht mit einem verzierten Dachfirst – wunderbar harmonisch ein.
Sie haben viel Platz im Garten und mögen elegantes Design? Herzlichen Glückwunsch, dann können Sie sich mit einem Glaspavillon einen absoluten Hingucker in Ihren Garten holen. Besonders luxuriös wird es mit einem drehbaren, runden Gartenhaus aus Glas wie der Pavillon Rondo. Sein Clou: Dank zweier beweglicher Halbschalen kann der Pavillon stufenlos geöffnet oder vollständig geschlossen werden. Im Inneren sorgt ein thermodynamischer Windradlüfter jederzeit für das richtige Klima. Durch die vollständige Verglasung genießen Sie im Gartenpavillon aus Glas jederzeit einen ungetrübten Ausblick in die Natur. Mit speziellen Möbeln für runde Gartenhäuser können Sie großzügige Sitzplätze für die ganze Familie schaffen oder eine gemütliche Leseecke einrichten. Und auch von außen lässt sich der drehbare Pavillon so gestalten, dass er perfekt in die bestehende Gartenlandschaft passt. So ist Rondo beispielsweise sowohl mit auffälligem Kuppeldach, mit Pagodendach oder klassisch-schlicht mit geraden Dachsprossen erhältlich.
Es kommt auf den Ort an, an dem das Häuschen errichtet werden soll. So gelten im eigenen Garten andere Vorschriften als beispielsweise im Schrebergarten. Hier greift nämlich das Bundeskleingartengesetz, welches ausschließlich Gartenlauben genehmigt, welche höchstens 24 Quadratmeter groß sein dürfen. Größere Gartenhäuser aus Glas oder Metall bedürfen meist einer Baugenehmigung. Da die jeweiligen Länder allerdings unterschiedliche Regelungen haben, sollten Sie sich in jedem Fall vorab erkundigen. In der Regel benötigen Sie keine Genehmigung, aber da beispielsweise Rondo ja fest im Boden verankert wird, sollten Sie zur Sicherheit beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde nachhaken.
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
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§9. Allgemeine Verjährung bei Verbrauchern
Für den Fall, dass der Besteller/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Verjährung von neu gelieferten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen- die keine Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen- beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Abnahme. Beschädigungen, bedingt durch höhere Gewalt, z. B. Sturm, Hagel usw., sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Für durchgeführte Reparaturen, Erneuerungen und Umverglasungen wird hinsichtlich des Materials sowie der Funktionsfähigkeit keine Gewährleistung übernommen. Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn Liefergegenstände voll bezahlt werden.
§10. Allgemeine Verjährung bei Unternehmern
Die Gewährleistung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern: Für Mängel an neuen Teilen, die keine Bauleistung darstellen, wird eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr vereinbart. Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Bauleistungen gelten die Regelungen der VOB/B in der Neuesten Fassung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptbelassungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben ebenso unberührt, wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist auf den unmittelbaren Schaden und auf 1% der Auftragssumme begrenzt und nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz zulässig. Zwischenzeitliche Auftragsänderungen können die Lieferfristen entsprechend verlängern. Das gleiche gilt bei höhere Gewalt und Vorkommnissen, die wir nicht zu vertreten haben. Rücktritt von der Lieferung, bedingt durch höhere Gewalt, ist von unserer Seite aus möglich.
§11. Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die o.g. Adresse der HOKLARTHERM GmbH, Apen bzw. Rücksendung der Waren, die – nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warensendungen, die einen Betrag von € 40,00 übersteigen, übernimmt Hoklartherm die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfrei Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurück erstattet werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Hoklartherm die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline der Firma Hoklartherm, per Fax oder per Email beantragt werden. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
§12. Montagen
Die Montagen gelten als selbstständiges Rechtsgeschäft. Sie werden zu festen Pauschalpreisen übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Anlieferung des Materials kann nicht die sofortige Ausführung der Montage verlangt werden, insbesondere nicht, wenn die Wetterverhältnisse ein Arbeiten im Freien nicht zulassen. Sollten auf Wunsch der Bauherrn Überstunden oder Feiertagsarbeit geleistet werden, sind entsprechende tarifliche Lohnzuschläge zu zahlen. Unsere Montagepreise setzen normale Bedingungen voraus, d. h., der Bauherr hat den Bauplatz in ordnungsgemäßem und die Montage nicht behindernden Zustand bereitzustellen. Das gleiche gilt für den Anfahrtsweg. Wird die Montage übermäßig erschwert, behalten wir uns eine Berechnung von Montagemehrkosten vor. Der Bauherr stellt rechtzeitig und unentgeltlich nahe dem Bauplatz notwendige, verschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung von Material und Werkzeugen zur Verfügung. Die Haftung für angelieferte und gelagerte Materialien übernimmt der Bauherr. Mit Lieferung trägt der Käufer bzw. Besteller die Gefahr. Eine Bauabnahme durch unsere Monteure im Beisein des Bauherrn schließt das Bauvorhaben ab. Sie muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden. Etwa noch festgestellte Mängel werden schnellst-möglich bzw. an Ort und Stelle behoben. Bei Geltendmachung weiterer Mängel nach Abnahme gelten unsere Vereinbarungen der Gewährleistung.
§13. Vertragswirksamkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Etwaige Druckfehler, offensichtlicher Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner – gemäß § 119; Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
§ 14. Verbraucherstreitbeilegung
Ist der Besteller ein Verbraucher, so gilt Folgendes: Der Unternehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.“
§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten bei Verbrauchergeschäften ist der Wohnsitz des Käufers, ansonsten der Hauptsitz des Verkäufers - Hoklartherm GmbH. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Apen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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HOKLARTHERM GmbH
Gewinnspiel: "Hoklartherm-Schnitzeljagd"
Das Gewinnspiel startet am 02.12.2019 und endet am 31.12.2019 um 12 Uhr. Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt.
Es wird 1x ein Geschenkgutschein von Eventim im Wert von 200 Euro von der Hoklartherm GmbH verlost (inkl. Porto an den Gewinner). Der Gutschein wird als Gutscheinkarte postalisch übermittelt.
Die Teilnahme erfolgt nach Einhaltung folgender Anleitung:
1. Öffnen Sie die Internetseite www.google.de
2. Geben Sie in die Suchleiste das Wort "Gewächshaus" ein.
3. Finden Sie die Internetseite von Hoklartherm unter den ersten 2-3 Suchergebnisseiten und klicken Sie auf den Link.
4. Suchen Sie auf der Hoklartherm-Seite unsere goldene Glücksmünze (ganz unten). Mit einem Klick auf die Münze werden Sie zum Teilnahmeformular weitergeleitet.
Allgemeine Informationen für sonstige Gewinnspiele
Veranstalter des Gewinnspiels ist HOKLARTHERM GmbH, 26689 Apen (Im folgenden HOKLARTHERM genannt). Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind alle HOKLARTHERM-Mitarbeiter und deren Angehörige. Die ausgelosten Gewinne werden in der jeweiligen Beschreibung des Gewinnspiels aufgeführt. Die Auszahlung in bar oder ein Umtausch der Gewinne sind ausgeschlossen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden (sofern im Gewinnspiel nicht anders vereinbart). An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage(n) richtig beantwortet bzw. die Gewinnspielbedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen. Mehrfachteilnahmen erhöhen nicht die Gewinnchance. Der Gewinner wird per E-Mail informiert. Der Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail an info@hoklartherm.de mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost. Es werden alle Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergeben. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Sollte der Teilnehmer die Löschung seiner Daten vor Ablauf des Gewinnspieles fordern, wird er vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
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