
Mit dem seitlichen Erker des Gewächshaus-Wintergarten York TH erlangen Sie einen besonderen Eingang in Ihre persönliche altenglische Wohlfühl-Oase. Spezielle thermisch getrennte Profile und ISO-Glas schützen Ihre Zier- oder Grünpflanzen vor Wind und Wetter und sorgen auch in der kalten Jahreszeit für optimale Wachstumsbedingungen. Ein Paradies vor allem für subtropische Pflanzen. Komfortable First-und Seitenhöhen bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Gewächshauses und setzen bei der Einrichtung Ihrer persönlichen Wohlfühl-Oase keine Grenzen.
- Eigens entwickelte, besonders stabile Aluminiumprofile
- Viktorianischer Stil
- 16 mm dicke Verglasung
- Filigrane Profile trotz thermischer Trennung
- Formschöne Zierelemente
- Keine Querstreben in den Verglasungsfelder (stabile Grundkonstruktion)
- Viel Zubehör möglich
DIE EIGENSCHAFTEN VON YORK TH


Hochwertige Aluminium-Profile
Als Gewächshaus-Hersteller entwickeln wir eigene, hochwertige Aluminium-Profilsysteme, die passgenau höchste Anforderungen erfüllen. Unser Sortiment umfasst mittlerweile ca. 450 eigene Profilquerschnitte. Dabei sind First-, Rinnen- und Bodenprofile besonders wichtig für die Stabilität. Alle tragenden Profile sind durchgängig und verhindern so Schwachstellen (Leckagen).

Der englische Stil
Schmale Fensterbreiten verleihen dem Gewächshaus ein viktorianisches Aussehen. Formschöne Zierelemente verhindern zudem, dass sich Vögel auf dem First niederlassen und es zu hartnäckigen Verschmutzungen kommt.

Eindeckleisten aus Aluminium
Statt Glasklammern verwenden wir hochwertige Eindeckleisten aus Aluminium, um die Verglasung an Ort und Stelle zu halten. Anders als Eindeckleisten aus Kunststoff verrotten diese nicht und werden auch nicht porös – für optimalen Halt mit besten Isoliereigenschaften. Auch ein Austausch der Scheiben ist im Nachhinein problemlos möglich.

Gut durchdacht
Alle Gewächshäuser von Hoklartherm verfügen über ein Modulsystem. Damit lassen sie sich nach einem Step-by-Step-Verfahren unkompliziert aufbauen. Fenster und Türen sind bereits vormontiert. Damit nichts schiefgeht, durchlaufen alle Produkte vor der Auslieferung eine strenge Qualitätskontrolle.

Großzügige Möglichkeiten
Das Spezielle am York TH ist der seitliche Erker. Er gibt dem Gewächshaus den typischen altenglischen Charakter. Zudem wird durch den Erker ein Vorraum, auch Windfang, für das eigentliche Gewächshaus geschaffen und bietet zusätzlichen Platz zum Sitzen, für Dekorationen und für Pflanzen. Für die Gärtner, die ein Gewächshaus mit hoher First- und Seitenhöhe und großzügigen Türen und Fenstern benötigen, einfach genial.
WÄHLBARE OPTIONEN
Türen:
Ungeteilte Drehtür
Doppeldrehtür, beide Flügel ungeteilt
Weitere Optionen:
Seitlicher Erker
Verglasung:
ISO-Sicherheitsglas 26 mm / ISO-Glas 22 mm

STABILITÄT, DIE ÜBERZEUGT
Neben der Größe spielt beim Gewächshaus das Material eine entscheidende Rolle. Eigens entwickelte Aluminium-Profile sorgen für eine hohe Traglast – der Knackpunkt bei vielen Gewächshäusern, wenn es um Sicherheit und Langlebigkeit geht. Auf Anfrage passen wir unsere Produkte gerne Ihren Wünschen an. So können Sie sich beispielsweise für ISO-Sicherheitsglas entscheiden: Dieses Echtglas erfüllt nicht nur höchste ästhetische Ansprüche, es ist auch besonders stabil und nachhaltig.
KUNDENREFERENZEN








Unser Gewächshaus ist schon ca. 30 Jahre alt. Es hat manchen Sturm ohne Schaden überstanden. Da es noch Zeichnungen gab, konnten wir vor 7 Jahren noch einmal unser Dach erneuern. Uns wurden die Platten passgenau geliefert. Zudem gab es auch noch passende Dichtungen. Wir finden diese Firma toll. Würden uns immer wieder für ein Hoklartherm-Gewächshaus entscheiden.
Hanna B.
Wir haben ein tolles Gewächshaus, echt stabil, zweckmäßig eingerichtet. Und wir bekommen noch ein Gewächshaus mit ISOGlas, Schiebetür, Beschattung und Lichtleiste für unseren Pool.
Norbert M.
Hallo, ich habe zu meinem Geburtstag ein Hoklartherm-Gewächshaus bekommen. Es steht immer noch. Kein Schnee, kein Sturm konnte ihm bisher etwas anhaben. Lediglich die hydraulischen Fensteröffner haben wir zweimal ausgetauscht. Bin sehr zufrieden. Unser Gewächshaus wird im März 2023 20 Jahre alt!
Carmen F.
Stabil. Sturmsicher auch in Ostfriesland. Leider habe ich mich für eine andere Marke entschieden. Die Freude hat nicht lange angehalten. Unser nächstes Gewächshaus kommt von Hoklartherm. Die leckeren Tomaten und Gurken fehlen uns.
Marius S.
Perfekte und ausführliche Beratung. Produkte sehr hochwertig und hervorragend durchdacht. Wirklich einzigartig und um Längen besser als die Konkurrenz. Wir sind fündig geworden.
Michael H.
Durchdachte Konstruktionen führen zu anschaulichen Bauwerken. Kundendienst auch über die Zeit der Fertigstellung hinaus. Empfehlenswert
Hergen H.
Die Gewächshäuser haben eine super Qualität. Danke...wir sind sehr zufrieden.
Carsten E.
Wir haben das Gewächshaus Arcus bei unserer Firma im Garten stehen. Alles wächst und gedeiht prima und wir sind alle begeistert.
Mara H.
TECHNISCHE ANGABEN
![]() | |
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York TH I | |
Breite: | 3,27 m |
Länge: | 3,86 m | 4,52 m | 5,15 m | 5,78 m | 6,40 m |
Firsthöhe: | 3,06 m |
Stehwandhöhe: | 2,03 m |
Verglasungsraster | 0,63 m |
Farbe: | anthrazitgrau DB 703* |
![]() | |
---|---|
York TH II | |
Breite: | 3,16 m |
Länge: | 6,18 m | 7,18 m | 8,19 m | 9,20 m |
Firsthöhe: | 3,03 m |
Stehwandhöhe: | 2,03 m |
Verglasungsraster | 1,00 m |
Farbe | anthrazitgrau DB 703* |
Daten |
Breite: |
Länge: |
Firsthöhe: |
Stehwandhöhe: |
Verglasungsraster |
Farbe: |
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York TH I | |
Breite: | 3,27 m |
Länge: | 3,86 m | 4,52 m | 5,15 m | 5,78 m | 6,40 m |
Firsthöhe: | 3,06 m |
Stehwandhöhe: | 2,03 m |
Verglasungsraster | 0,63 m |
Farbe: | anthrazitgrau DB 703* |
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York TH II | |
Breite: | 3,16 m |
Länge: | 6,18 m | 7,18 m | 8,19 m | 9,20 m |
Firsthöhe: | 3,03 m |
Stehwandhöhe: | 2,03 m |
Verglasungsraster | 1,00 m |
Farbe | anthrazitgrau DB 703* |
*Weitere Sonderfarben auf Anfrage erhältlich.
KONTAKT
Ihr Ansprechpartner zum Thema Gewächshaus

Jan Weber

Wir beraten Sie gerne:
Als Hersteller aus Leidenschaft produzieren wir seit über 40 Jahren Gartenideen aus Glas und Metall in Apen. Wir möchten, dass Ihr Garten zu Ihrem absoluten Lieblingsplatz wird, an dem Sie sich jederzeit wohlfühlen. Darum stehen wir Ihnen von der ersten Beratung bis zur Montage zur Seite – Bei Gewächshaus, Pavillon, Wintergarten & mehr.

04489 - 9281 - 16
Sie erreichen mich Montag-Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Gerne können Sie mir auch eine E-Mail an info@hoklartherm.de senden
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Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke - I LAW it
Kontaktieren Sie uns auf Wunsch. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Unseren Datenschutzbeauftragten Renke Müller erreichen Sie direkt per Mail: datenschutz@hoklartherm.de
§1. Gültigkeit
Angebote, in schriftlicher oder in mündlicher Form, sind bis zur Auftragsbestätigung durch uns freibleibend. Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenarbeiten, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages.
§2. Angebot
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.
§3. Gefahrenübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von uns nach billigem Ermessen bestimmt, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§4. Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung oder Senkung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.
§5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Gewächshäuser, Hallen, Wintergärten und Überdachungen sind in der Regel Bausätze und, elementar verschraubt, demontierbar, so dass sie nach Demontage erneut verwendbar sind. Dieses trifft auch für geliefertes Zubehör, wie Heizungen, Beregnungsanlagen, Apparate und Maschinen zu. Im Falle der Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die noch nicht bezahlt wurde, gilt der Anspruch aus Weiterlieferung bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Beträge sind gesondert für uns zu verwahren. Wenn der Wert, der für uns nach den vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen - nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.
§6. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist.
§7. Lieferung
Unsere angegebenen Lieferkosten beziehen sich immer auf eine Lieferung innerhalb Deutschlands. Auslandslieferungen und Inselzuschläge werden gesondert abgerechnet und sind nur auf Anfrage erhältlich.
§8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Lediglich bei gebrauchten Sachen wird die Verjährungsfrist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern auf ein Jahr reduziert, sofern keine Bauleistungen von dem vertraglichen Verhältnis betroffen sind. Im Rechtsverkehr mit Unternehmen wird die Gewährleistung ebenfalls auf ein Jahr vereinbart, sofern die Leistungen oder Teilleistungen keine Bauleistungen darstellen.
§9. Allgemeine Verjährung bei Verbrauchern
Für den Fall, dass der Besteller/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, beträgt die Verjährung von neu gelieferten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen- die keine Bauleistungen im Sinne des BGB darstellen- beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Abnahme. Beschädigungen, bedingt durch höhere Gewalt, z. B. Sturm, Hagel usw., sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Für durchgeführte Reparaturen, Erneuerungen und Umverglasungen wird hinsichtlich des Materials sowie der Funktionsfähigkeit keine Gewährleistung übernommen. Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn Liefergegenstände voll bezahlt werden.
§10. Allgemeine Verjährung bei Unternehmern
Die Gewährleistung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern: Für Mängel an neuen Teilen, die keine Bauleistung darstellen, wird eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr vereinbart. Bei Lieferung von gebrauchten Teilen, die keine Bauleistung im Sinne des BGB darstellen, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Bauleistungen gelten die Regelungen der VOB/B in der Neuesten Fassung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptbelassungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. dessen Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben ebenso unberührt, wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist auf den unmittelbaren Schaden und auf 1% der Auftragssumme begrenzt und nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz zulässig. Zwischenzeitliche Auftragsänderungen können die Lieferfristen entsprechend verlängern. Das gleiche gilt bei höhere Gewalt und Vorkommnissen, die wir nicht zu vertreten haben. Rücktritt von der Lieferung, bedingt durch höhere Gewalt, ist von unserer Seite aus möglich.
§11. Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die o.g. Adresse der HOKLARTHERM GmbH, Apen bzw. Rücksendung der Waren, die – nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Für Großstücke ab 15 Kilogramm veranlasst die Firma Hoklartherm die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der Service-Hotline der Firma Hoklartherm, per Fax oder per Email beantragt werden. Der Verbraucher trägt die Kosten für die Rücksendung der Waren. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
§12. Montagen
Die Montagen gelten als selbstständiges Rechtsgeschäft. Sie werden zu festen Pauschalpreisen übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Nach Anlieferung des Materials kann nicht die sofortige Ausführung der Montage verlangt werden, insbesondere nicht, wenn die Wetterverhältnisse ein Arbeiten im Freien nicht zulassen. Sollten auf Wunsch der Bauherrn Überstunden oder Feiertagsarbeit geleistet werden, sind entsprechende tarifliche Lohnzuschläge zu zahlen. Unsere Montagepreise setzen normale Bedingungen voraus, d. h., der Bauherr hat den Bauplatz in ordnungsgemäßem und die Montage nicht behindernden Zustand bereitzustellen. Das gleiche gilt für den Anfahrtsweg. Wird die Montage übermäßig erschwert, behalten wir uns eine Berechnung von Montagemehrkosten vor. Der Bauherr stellt rechtzeitig und unentgeltlich nahe dem Bauplatz notwendige, verschließbare Räumlichkeit zur Unterbringung von Material und Werkzeugen zur Verfügung. Die Haftung für angelieferte und gelagerte Materialien übernimmt der Bauherr. Mit Lieferung trägt der Käufer bzw. Besteller die Gefahr. Eine Bauabnahme durch unsere Monteure im Beisein des Bauherrn schließt das Bauvorhaben ab. Sie muss schriftlich durch Unterschrift bestätigt werden. Etwa noch festgestellte Mängel werden schnellst-möglich bzw. an Ort und Stelle behoben. Bei Geltendmachung weiterer Mängel nach Abnahme gelten unsere Vereinbarungen der Gewährleistung.
§13. Vertragswirksamkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Etwaige Druckfehler, offensichtlicher Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht gegenüber unserem Vertragspartner – gemäß § 119; Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
§ 14. Verbraucherstreitbeilegung
Ist der Besteller ein Verbraucher, so gilt Folgendes: Der Unternehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.“
§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenen Streitigkeiten bei Verbrauchergeschäften ist der Wohnsitz des Käufers, ansonsten der Hauptsitz des Verkäufers - Hoklartherm GmbH. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Apen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§16. Datenschutz
Personen bezogenen Daten (z.B. Anrede, Namen, Anschrift, Email-Adresse) werden von uns ausschließlich gem. den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
HOKLARTHERM GmbH